Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
1- Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur aufgrund nachstehender Bedingungen, die spätestens mit dem Empfang unserer Auftragsbestätigung als anerkannt gelten.
2- Die EInkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Andere Bedingungen helten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
2.Angebote und Preise
1- Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2- Preisstellung: Zur Berechnung kommen nach unserer Wahl die am tag der Lieferung oder am Tag der Versandbereitschaft gültigen preise zuzüglich Verpackungs- und Verladekosten zuzüglich Fracht- und Transportkosten udgl. ab unserer Filiale zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.
3.Ausführung der Lieferung
1- Lieferfristen: Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wehen verzögerter Lieferung gelten als ausgeschlossen, insbesondere der Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt.
2- Die Liferung erfolgt ab unserer jeweiligen Filiale auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Käufers.
4.Mängelrüge
1- Mängelrügen sind vom Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich vorzubringen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge.
2- Bei berechtigter Mängelrüge wird für fehlerhafte Gegenstände von unserer Seite Ersatz geliefert oder für den Fall, dass wir die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnen, gegen Rückgabe der Ware eine Gutschrift erteilt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Mängelbehebung durch Dritte vornehmen zu lassen. Weitere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, insbesondere sind sämtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
5.Haftung
1- Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet ($ 9 Produkthaftungsgesetz).
2- Für den Fall, dass der Käufer die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz an den anderen Unternehmer zu überbinden.
3- Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Käufer, uns schad- und klaglos zu halten.
4- Sollte der Käufer selbst im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes oder anderer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf einen Regress.
5- Sofern Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche onehin nicht ausgeschlossen sind, ist eine allfällige Haftung unsererseits auf die Höhe des anteiligen Kaufpreises der bei uns gekauften Ware beschränkt.
6- Eine allfällige anwendungstechnische Beratung unsererseits in Wort und Schrift ist unverbindlich auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Allfällige Schadenersatzansprüche aufgrund allfälliger unrichtiger andwendungstechnischer Beratung idgl. gelten als ausgeschlossen. Sollte trotzdem eine Haftung bejaht werden, so gilt die Haftungsbegrenzung gemäß Pkt. V. 5.
6.Eigentumsvorbehalt
1- Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung fürunsere Saldoforderung.
2- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbhaltes gilt nicht als Rpcktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Käufers, insbesondere zur Zahlung des kaufpreises nicht auf.
3- Während des bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an deinen Dritten unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen des Eigentums durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
4- Veräußert der Käufer entgegen Absatz 3 den Liefergegenstand oder wird dieser mit einer anderen Sache verbunden oder verarbeitet und geht dadurch Eigentum an einen Dritten über, so gelten die Forderungen des Käufers gegen seinen Abnehmer mit allen Abnehmerrechten bis zur Höhe unserer Forderungen gegen ihn im voraus sicherungshalber als an uns abgetreten.
7.Zahlungsbedingungen
1- Unsere Rechnungen sind netto zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
2- Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß, zumindest jedoch in der Höhe von 1% pro Monat sowie sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltspesen zu bezahlen.
3- Unsere beauftragten Vertreter sind nur dann zur Entgegenname von zahlungen befugt, wenn sie eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht vorlegen.
8.Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
1- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht, wobei aber ausdrücklich die Anwendbarkeit der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 ausgeschlossen wird.
2- Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsteile die zuständigen Gerichte in 4020 Linz, Oberösterreich. Wir sind jedoch berechtigt, beim Gericht des Sitzes des Kunden oder einer seiner Niederlassungen zu klagen.
9.Subsidiaritätsklausel
Im übrigen gelten die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der österreichischen lackindustrie, die bei uns aufliegen und vom Käufer jederzeit über Anforderung ausgegeben werden. Der Käufer bestätigt, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen, und erklärt sich ausdrücklich mit der Geltung derselben einverstanden.